Förderprogramme in der Übersicht

 

Bürgergeld-Bonus oder Weiterbildungsgeld

Mit Einführung des Bürgergeldes wurde das Arbeitslosengeld (ALG II) bzw. Hartz IV sowie das Sozialgeld abgelöst. Eines der wichtigsten Ziele ist es, Arbeitssuchende besser zu qualifizieren und damit langfristig in einen sicheren Job zu vermitteln. Aus diesem Grund profitieren Menschen, die Bürgergeld beantragen oder bereits Bürgergeld beziehen, ab dem 01. Juli 2023 von einer relevanten Neuerung, die den Regelsatz zusätzlich aufstockt:

  • Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75€ pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme ohne Berufsabschluss (Mindestdauer von acht Wochen)
  • Weiterbildungsgeld in Höhe 150€ pro Monat für eine Weiterbildungsmaßnahme mit anerkanntem Berufsabschluss (z. B. eine Umschulung oder Externenprüfung)

 

Bürgergeld

Weiterbildung zahlt sich doppelt aus

  • Sie können sowohl direkt im Jobcenter als auch online Bürgergeld beantragen. Halten Sie ein gültiges Ausweisdokument sowie aktuelle Unterlagen zu Einkommen und Miete bereit.
  • Mit dem Bürgergeld (ehemals Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II) soll der Lebensunterhalt für Menschen ohne Job oder mit geringfügigem Einkommen gesichert werden.
  • Mehr Geld dank höheren Regelsätzen: Während zum Beispiel eine alleinstehende Person 2022 noch 449€ monatlich erhalten hat, sind es nun 502€.
  • Bei Teilnahme an einer Weiterbildung erhalten Sie monatlich einen zusätzlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75€, bei einer Umschulung sind es 150€ Weiterbildungsgeld pro Monat.

 

Um Bürgergeld zu erhalten, sollten Sie beim Jobcenter in Ihrem Wohnort einen Antrag stellen. Die zuständige Anlaufstelle prüft daraufhin, ob Sie Anspruch darauf haben und falls ja, in welcher Höhe Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht. Sollten Sie bereits Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV beziehen, müssen Sie keinen neuen Antrag stellen – in diesem Fall erhalten Sie das Bürgergeld automatisch.

Unser Tipp

Auf der Website der Arbeitsagentur können Sie das Bürgergeld online beantragen. Um den kostenlosen Online-Service zu nutzen, müssen Sie sich anmelden oder registrieren, sofern Sie noch keinen Account haben.

Der Antrag auf Bürgergeld erfordert in der Regel grundlegende Informationen von Ihnen. Als Antragstellerin bzw. Antragsteller müssen Sie etwa angeben, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Folgende Dokumente sollten Sie am besten direkt bereithalten:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Unterlagen zu Einkommen von bisheriger Arbeit
  • Unterlagen zu weiteren Einkommen (z. B. Kindergeld, Arbeitslosengeld)
  • Unterlagen zur Miete

Je nach persönlicher Lebenssituation, gibt es zusätzliche Formulare, die in Form von Anlagen auszufüllen sind. Die erforderlichen Anlagen erfahren Sie direkt im Antrag oder beim zuständigen Jobcenter. Folgende Anlagen müssen in der Regel ausgefüllt werden:

  • Anlage zu Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU)
  • Anlage zu weiteren Personen der Bedarfsgemeinschaft (WEP)
  • Anlage zum Vermögen (VM)

Um Ihre Angaben zu belegen, sind zudem Nachweise in Form von Dokumenten notwendig. Diese müssen nicht zwingend mit dem Antrag abgeschickt werden, sollten jedoch zeitnah nachgereicht werden. Im Folgenden sehen Sie einige der wichtigsten Nachweise:

  • Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
  • Nachweis über Einkommen (z. B. Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge)
  • Nachweis über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbuch, Aktien oder Bausparverträge)
  • Mietvertrag sowie Heiz- und Nebenkostennachweis

Schon seit der Einführung im Jahr 2005 stand das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) in der Kritik – unter anderem aufgrund von zu niedrigen Zahlungen für alleinstehende Mütter oder Väter. Mit dem Bürgergeld-Gesetz, welches am 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, ändert sich einiges, denn die Regelbedarfe für Arbeitslose und Menschen in der Grundsicherung sind angestiegen. Während eine alleinstehende, erwachsene Person zuvor monatlich 449€ erhalten hat, sind es nun 502€ pro Monat.

„Die staatliche Hilfe ist nun bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter. Menschen in der Grundsicherung werden besser qualifiziert und damit in dauerhafte Jobs vermittelt.“

Quelle: bundesregierung.de

Zudem werden die Regelbedarfe ab sofort nicht mehr rückwirkend ausgezahlt, sondern vorausschauend an die zunehmend steigende Preisentwicklung angepasst. Eines der wichtigsten Ziele dieser staatlichen Hilfe ist es, bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter zu sein.

Laut Grundgesetz (Artikel 1, Absatz 1) besteht ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Somit haben deutschlandweit alle Menschen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Bürgergeld. Dies trifft zum Beispiel zu, wenn Sie arbeitslos sind oder Ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen decken können. Dazu zählen entsprechend auch alle Personen, die zuvor Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld erhalten haben. Auch erwerbsfähige Personen, die mit Bürgergeld-Berechtigten in einem Haushalt leben, können Bürgergeld beantragen. 

Unser Tipp: Um offene Fragen schnellstmöglich zu klären, ist das Jobcenter oder die Arbeitsagentur in Ihrem Wohnort der richtige Ansprechpartner.

Bildungsgutschein oder AVGS

Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III (AZAV): Sämtliche Weiterbildungen und Umschulungen bei COMCAVE sind gemäß AZAV zertifiziert. Sofern Sie also die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, kann Ihre Weiterbildung oder Umschulung durch einen Bildungsgutschein bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Diese Aufgabe übernehmen:

  • Bundesagentur für Arbeit (SGB III)
  • Jobcenter (SGB II)
  • Rentenversicherungsträger

Bei vielen Weiterbildungen ist unter denselben Voraussetzungen aber auch eine Förderung mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) möglich.

Für ihre Fragen zu Bildungsangeboten stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.

Kontakt zu uns!

bsw