Aufstiegsqualifizierung - mit uns! Starten Sie durch....

Für viele Schweißarbeiten schreiben Normen und technische Regelwerke vor , dass der Schweißbetrieb seine Eignung zum Schweißen nachweisen muss. Voraussetzung für das Erteilen einer Herstellerqualifikation ist, dass der Betrieb eine Schweißaufsichtsperson beschäftigt, die über das Einhalten der schweißtechnischen Arbeitsregeln wacht. Für Schweißarbeiten in eingeschränktem Umfang, wie sie üblicherweise in kleinen und mittleren Unternehmen anfallen, muss diese Schweißaufsicht ein Schweißfachmann oder Schweißtechniker sein. In großen Betrieben sind sie das Bindeglied zwischen Schweißfachingenieur und der qualitätsgerechten Umsetzung der Schweißarbeiten. Der Schweißfachmann-Lehrgang wird nach der Ausbildungsrichtlinie DVS®-IIW 1170 bundeseinheitlich durchgeführt und mit Prüfungen nach DVS®-IIW 1174 abgeschlossen. Die Ausbildung entspricht der Richtlinie der European Federation for Welding, Joining and Cutting (EWF) für den International Welding Specialist (IWS) und wird in Zusammenarbeit mit der Schweißtechnischen Lehranstalt Großenhain durchgeführt.

bsw