Berufsfelderprobung

Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,

Modulare Qualifizierung digitale Kompetenzen

§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III

 

Zur Begleitung Ihrer beruflichen Eingliederung führen wir Maßnahmen

zur Aktivierung durch, die Ihre passgenaue Integration in den Ausbildungs-

und Arbeitsmarkt unterstützen. Durch Eignungsfeststellungen und

berufliche Kenntnisvermittlung in verschiedenen  Berufsfeldern werden

Ihre Eingliederungsaussichten deutlich verbessert. Wir zeigen Ihnen, wie 

Sie sich beruflich neu erproben können und die für Sie passenden 

Herausforderungen finden. Je besser Sie Ihre Möglichkeiten kennen, umso

klarer zeichnet sich ein Weg ab, den Sie gehen können. Unser Tipp:

erst einmal orientieren und die eigenen Wünsche und Ziele klären.

Stellen Sie sich ganz einfache Fragen:

 

Was kann ich? Was will ich? Was brauche ich?

 

Förderberechtigte erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wenden

Sie sich an Ihre Beraterin/Ihren Berater der Agentur fürArbeit bzw. des Jobcenters. Die

Maßnahme ist nach AZAV zugelassen.

 

bsw