
Berufsfelderprobung
Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
Modulare Qualifizierung digitale Kompetenzen
§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III
Zur Begleitung Ihrer beruflichen Eingliederung führen wir Maßnahmen
zur Aktivierung durch, die Ihre passgenaue Integration in den Ausbildungs-
und Arbeitsmarkt unterstützen. Durch Eignungsfeststellungen und
berufliche Kenntnisvermittlung in verschiedenen Berufsfeldern werden
Ihre Eingliederungsaussichten deutlich verbessert. Wir zeigen Ihnen, wie
Sie sich beruflich neu erproben können und die für Sie passenden
Herausforderungen finden. Je besser Sie Ihre Möglichkeiten kennen, umso
klarer zeichnet sich ein Weg ab, den Sie gehen können. Unser Tipp:
erst einmal orientieren und die eigenen Wünsche und Ziele klären.
Stellen Sie sich ganz einfache Fragen:
Was kann ich? Was will ich? Was brauche ich?
Förderberechtigte erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Wenden
Sie sich an Ihre Beraterin/Ihren Berater der Agentur fürArbeit bzw. des Jobcenters. Die
Maßnahme ist nach AZAV zugelassen.