Förderprogramme in der Übersicht

Wer in Sachsen seine beruflichen Kompetenzen verbessen will, kann sich dies vom Freistaat fördern lassen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Unsere Grafik zeigt Ihnen übersichtlich Wer und Was gefördert wird, mit welchem Förderprogramm und wer Ihr Ansprechpartner ist. 

Qualifizierungschancengesetz

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber:

Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.

 

Aufstiegs-BAföG

Das Meis­ter-BA­föG (auch Tech­ni­ker-BA­föG ge­nannt), seit 01.08.2016 als Auf­stiegs-BA­föG be­zeich­net, un­ter­stützt Fach­kräf­te bei der Fi­nan­zie­rung Ih­rer Fort­bil­dung. Mit Hil­fe des staat­li­chen Pro­gramms kannst Du Dei­ne be­reits vor­han­de­nen Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten über spe­zi­el­le Fort­bil­dun­gen wei­ter aus­bau­en. Die ein­zi­ge Vor­aus­set­zung für ei­nen Meis­ter-BA­föG An­trag ist, dass Du be­reits ei­ne ab­ge­schlos­se­ne, ers­te Be­rufs­aus­bil­dung in der Ta­sche ha­ben musst. Ei­ne Al­ters­be­gren­zung gibt es hin­ge­gen nicht. Ge­nau wie beim Stu­den­ten-BA­föG gibt es hier ei­nen BA­föG-Höchst­satz. Beim BA­föG-An­trag gilt grund­sätz­lich das Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AF­BG). Es gibt da­bei die ge­nau­en Re­ge­lun­gen zum Meis­ter- bzw. Tech­ni­ker-BA­föG vor. 

 

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

 

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bsw