Förderprogramme in der Übersicht
Wer in Sachsen seine beruflichen Kompetenzen verbessen will, kann sich dies vom Freistaat fördern lassen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Unsere Grafik zeigt Ihnen übersichtlich Wer und Was gefördert wird, mit welchem Förderprogramm und wer Ihr Ansprechpartner ist.
Qualifizierungschancengesetz
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber:
Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.
Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.
Aufstiegs-BAföG
Das Meister-BAföG (auch Techniker-BAföG genannt), seit 01.08.2016 als Aufstiegs-BAföG bezeichnet, unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Programms kannst Du Deine bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausbauen. Die einzige Voraussetzung für einen Meister-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung in der Tasche haben musst. Eine Altersbegrenzung gibt es hingegen nicht. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz. Beim BAföG-Antrag gilt grundsätzlich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gibt dabei die genauen Regelungen zum Meister- bzw. Techniker-BAföG vor.
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.