Förderprogramme in der Übersicht

Wer in Sachsen seine beruflichen Kompetenzen verbessen will, kann sich dies vom Freistaat fördern lassen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Unsere Grafik zeigt Ihnen übersichtlich Wer und Was gefördert wird, mit welchem Förderprogramm und wer Ihr Ansprechpartner ist. 

Bildungsprämie

Das wars – Förderprogramm "Bildungsprämie" läuft zum 31. Dezember 2021 aus  12/17/2021

Die Ausgabe von Prämiengutscheinen der Bildungsprämie läuft zum 31. Dezember 2021 aus. Gültige Prämiengutscheine können noch bis zum 30. Juni 2022 für eine Weiterbildung eingelöst werden.

Seit 2014 gibt es sie: die Bildungsprämie, die weiterbildungsinteressierte Angestellte und Selbständige, mit geringem Einkommen, unterstützt hat.
Besonders häufig wurde die Bildungsprämie von Berufseinsteigern, Personen, die im Therapiebereich tätig sind oder sich beruflich verändern möchten, genutzt.

Nun erreichte uns die Nachricht, dass dieses unkomplizierte Förderinstrument zum Ende des Jahres ausläuft. Das bedeutet, dass keine Prämiengutscheine nach dem 31.12.2021 ausgegeben werden.
Gültige Gutscheine können jedoch bis zum 30. Juni 2022 für entsprechende Weiterbildungen eingelöst werden.

bsw-Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH

Rudolf-Walther-Str. 4
01156 Dresden

 

ReactEU - betriebliche Weiterbildung

Das ReactEU-Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen - betriebliche Weiterbildung" richtet sich an sächsische Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern. Mit der Förderung können sowohl Unternehmer bzw. Selbstständige als auch Beschäftigte, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten und Praktikanten, Mitarbeiter in Elternzeit und sogar Arbeitslose mit einer Einstellungszusage an Maßnahmen der betrieblichen Weiterbildung teilhaben. Arbeitgeber und Selbständige können demnächst Anträge für den Weiterbildungsscheck - betrieblich ehemals Einzelbetriebliches Förderverfahren stellen. 

Gefördert werden: 

Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen. 

  • Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
  • Der Arbeitgeber sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag bei uns.
  • Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.

Bitte beachten Sie, dass

  • die Weiterbildung nur komplett gefördert werden kann, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist
  • Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind (Modulpauschale)


ReactEU - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Diese Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine passende Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und stellen den Förderantrag. Noch einfacher wird es, wenn die Weiterbildungskosten unter 5.000,00 EUR (ohne MwSt.) betragen. Dann müssen Sie uns zusammen mit Ihrem Förderantrag lediglich das ausgewählte Angebot einreichen.Auch Vorhaben der individuellen Weiterbildung können gefördert werden. 
  
Antragsberechtigt sind:

  • Beschäftigte
  • Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)

Bitte beachten Sie, dass

  • das die Weiterbildung nur komplett gefördert werden kann, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist
  • Endet Ihre Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind (Modulpauschale)
  • eine verbindliche Kursanmeldung erst nach Antragseingang bei der Sächsischen AufbauBank erfolgen kann.
  • mit der Durchführung der Weiterbildung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids begonnen werden darf.

 

Qualifizierungschancengesetz

Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber:

Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.

Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.

 

Aufstiegs-BAföG

Das Meis­ter-BA­föG (auch Tech­ni­ker-BA­föG ge­nannt), seit 01.08.2016 als Auf­stiegs-BA­föG be­zeich­net, un­ter­stützt Fach­kräf­te bei der Fi­nan­zie­rung Ih­rer Fort­bil­dung. Mit Hil­fe des staat­li­chen Pro­gramms kannst Du Dei­ne be­reits vor­han­de­nen Kennt­nis­se und Fä­hig­kei­ten über spe­zi­el­le Fort­bil­dun­gen wei­ter aus­bau­en. Die ein­zi­ge Vor­aus­set­zung für ei­nen Meis­ter-BA­föG An­trag ist, dass Du be­reits ei­ne ab­ge­schlos­se­ne, ers­te Be­rufs­aus­bil­dung in der Ta­sche ha­ben musst. Ei­ne Al­ters­be­gren­zung gibt es hin­ge­gen nicht. Ge­nau wie beim Stu­den­ten-BA­föG gibt es hier ei­nen BA­föG-Höchst­satz. Beim BA­föG-An­trag gilt grund­sätz­lich das Auf­stiegs­fort­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz (AF­BG). Es gibt da­bei die ge­nau­en Re­ge­lun­gen zum Meis­ter- bzw. Tech­ni­ker-BA­föG vor. 

 

Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend.

Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.

Jährlich können rund 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben werden. Aktuell gibt es über 4.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen. Damit ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien in Deutschland.

Informationen zu allen Programmen der Begabtenförderung des Bundes finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

 

Weiterbildungsstipendium


Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken.

Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.

 

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist, 

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
  • ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.

 

...weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

 

bsw