Arbeitsschutz und gesetzliche Pflichtfortbildungen

In Sachen Arbeitsschutz geht es längst nicht mehr nur um die reine Gefahrenabwehr und um die Beseitigung von Risiken für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es geht um vorbeugende Maßnahmen zur  Bewahrung der Gesundheit und um menschengerechtes Arbeiten in einem sich ständig verändernden Arbeitsumfeld. Immer schneller werdende Arbeitsabläufe, neue Technologien, hoher Zeitdruck sind Kennzeichen dafür. Wiederholungsschulungen und -prüfungen schaffen Arbeitssicherheit und sensibilisieren ihre Mitarbeiter gerade auch in täglicher Routinearbeit. 

 

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten absolvieren in diesem Lehrgang die vorgeschriebene Wiederholung der fachlichen Unterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3 zum Erhalt der Fachkunde. Dieses Seminar erfüllt die Forderungen nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1 § 4. Diese Wiederholungsschulung stellt für Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen sicher, dass die auszuführenden Tätigkeiten auch nach einiger Praxis und Routine weiterhin sicher und fachkundig ausgeführt werden. 

Zielgruppe

Fachkräfte, die in ihrem Arbeitsumfeld, beispielsweise Instandhaltung, Montage oder Service, elektrische Tätigkeiten ausführen und bereits eine Qualifikation zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten abgeschlossen haben.

Methoden/Inhalte

  • Abstimmung auf Einsatzgebiet notwendig!
  • Wiederholung der elektrotechnischen Grundlagen
  • Wiederholung sicherheitsrelevanter Vorschriften
  • Neuerungen im Vorschriftenwesen
  • Besprechung von Schalt- und Klemmplänen
  • Praktische Unterweisung
  • Besprechung von Problemen in der Praxis


 

Elektronisch unterwiesene Personen (EuP) absolvieren in diesem Lehrgang die verpflichtend vorgeschriebene Wiederholung der fachlichen Unterweisung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3. Diese Wiederholungsschulung stellt für Unternehmen und Mitarbeitergleichermaßen sicher, dass die auszuführenden Tätigkeiten auch nach einiger Praxis und Routine weiterhin sicher und fachkundig ausgeführt werden.

Zielgruppe

Die Wiederholungsschulung richtet sich an Elektronisch unterwiesene Personen nach DGUV-Vorschrift 3.

Inhalte

  • Wiederholung sicherheitsrelevanter Vorschriften
  • Neuerungen im Vorschriftenwesen
  • Praktische Unterweisung
  • Besprechung von Problemen in der Praxis
  • Wissensabfrage / Abschlusstest

 

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderzeuge (Gabelstapler, Gabelstaplerfahrer).


Methoden/Inhalte

  • Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
  • Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
  • Umgang mit Last und Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln und Verkehrswege
  • Einweisung/tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
  • Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
  • Hinweise auf Gefahrstellen
  • Aktuelle Themen


Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, die mit Flurförderzeugen arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen absolviert haben.

 

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter/-innen über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeit des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Kranführer/-innen (Brücken- und Portalkran) und alle Mitarbeiter/-innen, die mit Kranarten arbeiten bzw. eine entsprechende Ausbildung zum Führen von Kranen absolviert haben.
 

 

Für Schweißungen von Hand mit den Prozessen G, E, MIG/MAG und WIG an Bauteilen aus Stahl oder aus Aluminium verlangt die für das Anwendungsgebiet zuständige Stelle (geregelter Bereich) oder der Auftraggeber (nicht geregelter Bereich) den Einsatz von einem geprüften Schweißer. Zum Beispiel an Hochbauten, Brückenbauten, Fernwärmeleitungen oder Schienen- und Straßenfahrzeugen.

Der Zweck der Wiederholungsprüfung besteht in der Sicherung der Güte von Schweißarbeiten. Im „geregelten Bereich“ ist der Einsatz von geprüften Schweißern vorgeschrieben. Im „nicht geltenden Bereich“ wird durch Forderung der Produkthaftung ausreichend qualifiziertes Personal gefordert.

Die Schweißerprüfung hat in der Regel eine Gültigkeit von 2 Jahren, wenn der Arbeitgeber oder die verantwortliche Schweißaufsichtsperson alle 6 Monate schriftlich auf der Schweißer-Prüfbescheinigung bestätigt, dass

  • der Schweißer regelmäßig schweißt; (max. Unterbrechung ist bis zu 6 Monate zulässig),
  • der Schweißer im Geltungsbereich seiner Schweißerprüfung schweißt,
  • das Können und die Kenntnisse des Schweißers nicht angezweifelt werden.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere 2 Jahre ist nur möglich wenn dem Prüfer oder der Prüfstelle entsprechende Prüfberichte über die Qualität der vom Schweißer hergestellten Fertigungsschweißungen vorliegen, z. B. Dokumente über Durchstrahlungs-, Ultraschall- oder Bruchprüfungen.

bsw