Förderprogramme in der Übersicht
Wer in Sachsen seine beruflichen Kompetenzen verbessen will, kann sich dies vom Freistaat fördern lassen. Hierfür gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Unsere Grafik zeigt Ihnen übersichtlich Wer und Was gefördert wird, mit welchem Förderprogramm und wer Ihr Ansprechpartner ist.
Bildungsprämie
Sparen Sie bis zu 50% (max. 500 EUR) der Kosten für Ihre berufliche Weiterbildung. Wir freuen uns, dass wir als Beratungsstelle Sie unterstützen und den Prämiengutschein unter Einhaltung der Bedingungen für Sie ausstellen dürfen.
Nähere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier. Wir beraten Sie dienstags und donnerstags von 8.00 bis 16.30 Uhr.
Als Beratungsstelle für die Bildungsprämie informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Förderung.
bsw-Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH
Rudolf-Walther-Str. 4
01156 Dresden
Unser Berater-Team freut sich auf Sie!
Weiterbildungsscheck - betrieblich
Arbeitgeber und Selbständige können wieder Anträge für den Weiterbildungsscheck - betrieblich ehemals Einzelbetriebliches Förderverfahren stellen.
Gefördert werden:
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
- vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck - betrieblich.
Weiterbildungsscheck - individuell
Auch Vorhaben der individuellen Weiterbildung werden gefördert.
Antragsberechtigt sind:
- Beschäftigte
- Auszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten
wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger - Hier finden Sie weitere Informationen zum Weiterbildungsscheck - individuell.
Bitte beachten Sie, dass
- eine verbindliche Kursanmeldung erst nach Antragseingang bei der Sächsischen AufbauBank erfolgen kann.
- mit der Durchführung der Weiterbildung erst nach Erhalt des Zulassungsbescheids begonnen werden darf.
Qualifizierungschancengesetz
Vom Qualifizierungschancengesetz profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber:
Arbeitgeber können dank Qualifizierungschancengesetz die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter vom Staat fördern lassen. Dadurch werden sie finanziell entlastet, außerdem profitieren sie von besser ausgebildeten Mitarbeitern. Eine Weiterbildung ist außerdem eine gute Möglichkeit, Arbeitnehmer enger an das Unternehmen zu binden.
Angestellten räumt das Qualifizierungschancengesetz erstmals ein Recht ein, sich zu Weiterbildungen beraten zu lassen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich auch außerhalb ihres Berufs weiterzubilden, damit sie auch noch in einigen Jahren eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben. Weiterbildungen sind auch berufsbegleitend möglich und Teilzeitkräfte profitieren ebenfalls von dem neuen Gesetz.
Aufstiegs-BAföG
Das Meister-BAföG (auch Techniker-BAföG genannt), seit 01.08.2016 als Aufstiegs-BAföG bezeichnet, unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Programms kannst Du Deine bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausbauen. Die einzige Voraussetzung für einen Meister-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung in der Tasche haben musst. Eine Altersbegrenzung gibt es hingegen nicht. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz. Beim BAföG-Antrag gilt grundsätzlich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gibt dabei die genauen Regelungen zum Meister- bzw. Techniker-BAföG vor.
Aufstiegsstipendium
Das Aufstiegsstipendium unterstützt engagierte Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums - in Vollzeit oder berufsbegleitend.
Die SBB - Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung führt im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch und begleitet sie während ihres Studiums.
Jährlich können rund 1.000 Aufstiegsstipendien vergeben werden. Aktuell gibt es über 4.500 Stipendiatinnen und Stipendiaten an über 300 Hochschulen. Damit ist das Aufstiegsstipendium eines der größten Studienstipendien in Deutschland.
Informationen zu allen Programmen der Begabtenförderung des Bundes finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken.
Die Förderung umfasst Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in Höhe von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei Förderjahre. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden. Auch Kosten für berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen, können bezuschusst werden.
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
...weitere Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung