Förderprogramme in der Übersicht
Qualifizierungschancengesetz
Durch das Qualifizierungschancengesetz können zahlreiche Weiterbildungen gefördert werden, die Mitarbeiter mit aktuellem Wissen versorgen und sie fit für die Arbeitswelt von morgen machen. Ein grundlegendes Ziel des Qualifizierungschancengesetzes ist die finanzielle Entlastung der Arbeitgeber. Deshalb werden sowohl die Weiterbildung als auch die Lohnkosten während der Weiterbildungsphase durch Zuschüsse der Bundesagentur bzw. Jobcenter gefördert. Arbeitgeber können so ihr Personal auf den neuesten Stand bringen, langfristig im Unternehmen halten und dem Fachkräftemangel trotzen.
Übrigens: Auch wenn Sie eine Weiterbildung selbst finanzieren, können Sie von staatlicher Hilfe profitieren, indem Sie zumindest die Lohnkosten bezuschussen lassen. Hier greift ab 01.04.2024 das Qualifizierungsgeld.
Wie sieht die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz konkret aus?
Ab dem 1. April 2024 treten weitere Verbesserungen durch das Weiterbildungsgesetz in Kraft, welche die Leistungen erhöhen und verbindlicher gestalten sowie die Zugangsvoraussetzungen reduzieren. Im Zentrum der Förderung stehen Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und den Lohnkosten während der Weiterbildung.
Die oben abgebildete Grafik zeigt die Förderleistungen nach Unternehmensgröße und Qualifizierungsmaßnahme auf. Zusätzlich Förderung können SIe erhalten wenn:
- Bei einer Betriebsvereinbarung über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags: Erhöhung der Förderung um 5 %
- Zuschuss zur Sozialversicherung: 20 % vom Sozialversicherungsbeitrag
- Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte
- Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %
- Förderung behinderungsbedingter Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehen (neu ab 01.04.2024)
- Zusatzförderung von Kleinstbetrieben unter 10 Mitarbeitern möglich (neu ab 01.04.2024)
Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?
- Umfang der Weiterbildung:
mehr als 120 Stunden. Unsere Empfehlung: Weiterbildungen mit 200 bis 300 Stunden, um die Förderung optimal zu nutzen. Sie können dafür auch kürzere Kurse einfach beliebig miteinander kombinieren. - bsw Bildungsanbieter:
externer und zertifizierter Träger - bsw Bildungsangebot:
zertifiziert nach AZAV
- Vermittelte Qualifikationen:
Die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln (anstatt nur Fähigkeiten, die für den aktuellen Arbeitsplatz ohnehin bereits vorausgesetzt werden). - Vorhergehende Aus- oder Weiterbildung:
Die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder ursprüngliche Ausbildung) muss mindestens zwei Jahre zurückliegen, damit ein ausreichender Aktualisierungsbedarf der Qualifikationen vorliegt.
Aufstiegs-BAföG
Das Meister-BAföG (auch Techniker-BAföG genannt), seit 01.08.2016 als Aufstiegs-BAföG bezeichnet, unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Programms kannst Du Deine bereits vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausbauen. Die einzige Voraussetzung für einen Meister-BAföG Antrag ist, dass Du bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung in der Tasche haben musst. Eine Altersbegrenzung gibt es hingegen nicht. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz. Beim BAföG-Antrag gilt grundsätzlich das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Es gibt dabei die genauen Regelungen zum Meister- bzw. Techniker-BAföG vor.
Bildungsgutschein
Einen Bildungsgutschein erhalten können Arbeitnehmende oder Arbeitslose, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,
- damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann.
- eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
- ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.